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   BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13   

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https://dejure.org/2013,21916
BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13 (https://dejure.org/2013,21916)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2013 - 4 StR 249/13 (https://dejure.org/2013,21916)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2013 - 4 StR 249/13 (https://dejure.org/2013,21916)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und konkrete Erfolgsaussicht (Darlegungsanforderungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für eine Unterbringungsanordnung in einer Entziehungsanstalt i.R.e. Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1, 2
    Voraussetzung für eine Unterbringungsanordnung in einer Entziehungsanstalt i.R.e. Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13
    a) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt nach § 64 Satz 1 StGB - neben einem Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und der aus dem Hang resultierenden Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten - voraus, dass die Begehung der Anlasstaten zumindest mitursächlich auf den Hang zurückzuführen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83, 84; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12

    Erhebliche Mängel der Beweiswürdigung; rechtsfehlerhafte Feststellung von Vorsatz

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13
    Beschränkt sich das Tatgericht darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 52/12, NStZ 2012, 650, 651 mwN).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08

    Begründung der Verfahrensrüge (Ablehnung eines Beweisantrags; Besetzungsrüge;

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13
    a) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt nach § 64 Satz 1 StGB - neben einem Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und der aus dem Hang resultierenden Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten - voraus, dass die Begehung der Anlasstaten zumindest mitursächlich auf den Hang zurückzuführen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83, 84; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
  • BGH, 27.11.2014 - 5 StR 454/14

    Rechtsfehlerhafte Unterbringungsanordnung (unzureichende Begründung der

    b) Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände hätten die für eine gleichwohl gegebene hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte einer eingehenden Darlegung unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Schwurgerichtskammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 249/13 Rn. 4).
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